RechtlichesDie
Tätigkeit eines medial arbeitenden Therapeuten unterliegt strengen
Vorschriften für die öffentliche Werbung. Den gleichen, denen Ärzte
unterliegen. Darunter fallen auch das Internet, die Nennung von
Referenzen, sowie das Zitieren von Dankesbriefen.
Alles,
was ein Heilungsversprechen sein kann oder den
Anschein erweckt eines zu sein,
ist verboten. Hierzu gehört auch, dass Werbung nicht anpreisend sein
soll. Daran halte ich mich und bin mir bewusst, dass dadurch meine
Webseiten möglicherweise etwas sachlich wirken.
Schweigepflicht über die Sitzung ist selbstverständlich. |
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